Es gibt Menschen, die mit Bewerbungen Geld verdienen: Eigentlich wollen sie die Jobs gar nicht, um die sie sich bewerben, sondern nur die Entschädigung dafür kassieren, dass die Absage gegen das AGG verstößt.

Sogenannte AGG-Hopper haben sich auf das Erwerbsmodell "Schweinbewerbung" spezialisiert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll verhindern, dass Menschen bei Bewerbungen oder bei der Wohnungssuche wegen ihres Alters, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts diskriminiert werden. Jan Kern, Arbeitsrechtler aus Hamburg, hat über das Thema Scheinbewerbungen 2008 promoviert.

"Ein AGG-Hopper durchforstet Stellenanzeigen auf Fehler und bewirbt sich dann gezielt auf diese Anzeigen, um eine Absage zu kassieren und eine Entschädigung geltend zu machen."

Der klassische Fehler ist, dass die Anzeige nicht alters- oder geschlechtsneutral formuliert ist, sagt Kern - zum Beispiel, wenn der Bäcker eine Verkäuferin, der Arzt eine Arzthelferin oder die Eltern ein Kindermädchen suchen.

Fehler eiskalt genutzt

Ein Mann konnte sich in dem Fall bisher einklagen. Bisher. Denn der Fall eines solchen AGG-Hoppers wurde am 28. Juli 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) behandelt - das heißt, vor allem die Frage, ob das in Zukunft noch ein "Geschäftsmodell" sein darf, mit solchen Scheinbewerbungen Entschädigungsgelder von Unternehmen zu kassieren.

Antwort: Nein.

EuGH entscheidet im Sinne der Unternehmen

Wer eine Scheinbewerbung einreicht, kann sich im Falle einer Ablehnung nicht auf Antidiskriminierungs-Regeln berufen, befand der EuGH. Der Schutz vor Benachteiligung wegen Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung im Berufsleben sei nur für ernsthafte Bewerber gedacht, befanden die Luxemburger Richter.

Bislang konnten AGG-Hopper ganz gut davon leben, sagt Jan Kern. Die Leute, die das professionell betreiben, würden jedes Jahr hunderte von Bewerbungen schreiben - und auch entsprechend viele Gerichtsverfahren führen.

"Im Schnitt kassieren sie so circa ein Monatsgehalt - da kann man sehr gut von leben."
Jan Kern, Anwalt aus Hamburg

Das Problem sei aber nicht so groß, wie es vielleicht den Anschein hat, sagt Jan Kern. Das AGG sei 2006 in Kraft getreten, damals hätten viele Arbeitgeber eine Klagewelle befürchtet, die sei aber erst mal ausgeblieben.

"Es gibt wohl eine Handvoll Personen, die das in Deutschland professionell betreiben."
Jan Kern, Anwalt aus Hamburg

Eine Scheinbewerbung zu erkennen, ist sehr schwierig, sagt Jan Kern. Das können nur dann gelingen

  • wenn die Bewerberin oder der Bewerber überhaupt nicht auf das Profil passe und keine vernünftigen Bewerbungsunterlagen beifüge
  • oder wenn es sich um eine gerichtsbekannte Person handelt, von der man weiß, dass sie hunderte solche Verfahren führt

Am besten schützen können sich der Arbeitgeber, wenn er sich gesetzeskonform verhalte und die Anzeige ohne Bezug zu Alter oder Geschlecht formuliere, sagt der Jurist. Große Unternehmen hätten kaum oder keine Probleme mehr mit den AGG-Hoppern, weil die Anzeigen durch die Rechts- und Personalabteilungen meistens dahingehend perfektioniert sind. Anders sei das bei kleineren Unternehmen aus dem Mittelstand, dem Bäcker oder dem Arzt.

Shownotes
AGG-Hopper
Scheinbewerben als Geschäftsmodell
vom 28. Juli 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Dr. Jan Kern, Arbeitsrechtler aus Hamburg