In Berlin sollen manche Insassen Zugang zum Netz bekommen - aber nur zu ausgewählten Seiten und unter Aufsicht.

Bisher ist Internet in Gefängnissen verboten. Insassen von Justizvollzugsanstalten sind offline. Je nachdem, wie lang sie schon inhaftiert sind, waren sie in ihrem ganzen Leben also noch nie im Netz.

In Berlin soll jetzt testweise ein kontrollierter Internetzugang für Strafgefangene eingerichtet werden. Das Surfen im Netz könnte den Gefangenen die Resozialisierung erleichtern, es wäre schließlich ein Draht zur Außenwelt. Und für solche, die noch nie in ihrem Leben online waren, wären es die ersten Schritte in einer digitalisierten Welt.

Risiko: Absprache von Alibis

Der Test sieht vor, die Insassen unter Aufsicht ausgewählte Seiten besuchen zu lassen, etwa solche von Fortbildungseinrichtungen, der Arbeitsagentur, Nachrichtenseiten, Wohnungsportale, Wikipedia. Beachtet werden müssten dabei die "besonderen Sicherheitserfordernisse des Justizvollzugs".

Es gibt allerdings auch Gründe, die dagegen sprechen, Gefangene surfen zu lassen, zum Beispiel Menschen in U-Haft vor einer Gerichtsverhandlung. Hier besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Alibis abgesprochen werden.

Wand schluckt Handystrahlen

Auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten äußerte sich kritisch. Die Justizvollzugsbeamten könnten das Projekt nicht ausreichend betreuen, da es zu wenig Personal gebe.

Irgendwie merkwürdig wirkt der Vorschlag des kontrollierten Internets vor dem Hintergrund, dass es in Gefängnissen heute sowieso schon (verbotenerweise) Smartphones mit Netzzugang gibt. Manche Gefängnisse gehen allerdings mit Störsendern, Handydetektoren und Funkwellen absorbierenden Wandanstrichen gegen die Handys vor.

Shownotes
Justizvollzug
Zensierter Netz-Zugang im Knast
vom 08. März 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, DRadio Wissen