Das Bundesamt für Migration (BAMF) soll in Einzelfällen Einblick in die Handys von Asylbewerbern bekommen, um mehr über das Herkunftsland der jeweiligen Person herauszufinden.

So sollen die Mitarbeiter des BAMF leichter bestimmen können, wo ein Asylbewerber herkommt. Manchmal ist das ein recht komplizierter Prozess, wie dieses Beispiel deutlich macht: Ein junger Mann sagt, er sei Paschtune, sein Dolmetscher bestätigt das. Der Flüchtling sagt, er komme aus einem unsicheren Teil der afghanisch-pakistanischen Grenzregion. Einen Ausweis, der seine Nationalität belegt, hat er nicht. Kommt er aus Afghanistan, hat er eine 50-prozentige Chance, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden. Kommt er aus Pakistan, muss er aller Wahrscheinlichkeit nach zurückkehren in sein Herkunftsland. Die Mitarbeiter des BAMF versuchen immer, mittels einer Befragung herauszufinden, wo ein Asylbewerber herkommt. Ganz sicher können sie sich dabei aber nicht sein.

Das Handy könnte wichtige Informationen über die Herkunft von Flüchtlingen liefern: Wer die Person ist und vor allem, in welches Land die Betroffenen Kontakt halten. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Mitarbeiter des BAMF in Einzelfällen Flüchtlinge auffordern dürfen, ihre Handys vorzuzeigen, erklärt Gudula Geuther.

Handydaten nur in Einzelfällen auslesen

Dafür will das Bundesinnenministerium die Außenstellen des BAMF mit Handylesegeräten ausstatten. Die Handydaten aller Flüchtlinge können damit aber nicht ausgelesen werden. "Ein Sprecher des Innenministeriums hat heute (20.02.2017) gesagt, das sei grundrechtlich ein tiefer Eingriff und außerdem sei das logistisch gar nicht möglich", sagt Gudula Geuther. Hinzu kommt: Laut des Gesetzentwurfes darf die Behörde nur Informationen über das Herkunftsland und die Identität der Geflüchteten auslesen - Kontakte und Inhalte von Nachrichten sind davon ausgeschlossen, erklärt Gudula Geuther.

Kollision mit den Grundrechten der Betroffenen?

Der Gesetzentwurf sei zwar noch nicht ganz abgeschlossen. Trotzdem soll er so schnell wie möglich im Bundestag und Bundesrat landen. Eine letzte Hürde könnte allerdings das Bundesverfassungsgericht sein. Denn der Gesetzentwurf könnte Artikel 10, das Kommunikationsgrundrecht, berühren, sagt Gudula Geuther. "Wir kennen diese Problematik von der Onlinedurchsuchung. Da ist allerdings das besondere Problem, dass sie heimlich passiert. Das ist hier nicht der Fall. Dass ein Computer oder Handy beschlagnahmt wird, ist an sich möglich. Da ist nur die Frage, ob ein Richter mitsprechen muss."

Shownotes
Gesetzentwurf
Handydaten von Asylbewerbern
vom 20. Februar 2017
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Gudula Geuther