Ein Mann in den USA hat zwei Koffer voller Geld gefunden - bei der Renovierung seines Kellers. Was für ein Glückspilz - er darf das Geld behalten. Aber was wäre, würden wir in unserer Wohnung einen solchen Schatz finden?

Rund 45.000 US-Dollar sollen sich laut Medienberichten in dem Koffer in einer Zwischenwand befunden haben. Eine ziemlich ordentliche Summe. Der Amerikaner hat seinen Fund mit Fotos dokumentiert und online gestellt.

Mal abgesehen davon, ob die Geschichte, deren Echtheit wir nicht prüfen konnten, stimmt: Wir fragen uns, was wäre, würden wir hier in Deutschland einen solchen Schatz entdecken. Dürften wir das Geld behalten?

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Anwalt Hans Hanagarth sagt: Der Kaufvertrag über das Haus muss ausgelegt werden. Sollte der Schatz etwa mit verkauft werden? Im vorliegenden Fall wohl nicht, denn der Verkäufer wusste selbst womöglich gar nichts von den Koffern: "Deswegen hätte der ohnehin keinen Anspruch. Man dürfte das Geld in dem Fall behalten".

"Man muss sich schon überlegen, ob jemand etwas mit verkaufen will, was er im Haus vergessen hat."
Hans Hanagarth, Anwalt für Mietrecht

Grundsätzlich fragt man also nach dem Willen des Verkäufers. Wenn der im Haus seinen Pass vergessen hat, käme man ja auch nicht auf die Idee, den zu behalten, sagt Hanagarth.

Die Mietwohnung gehört dir nicht

Nochmal anders sieht es aus, wenn man in seiner Mietwohnung Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände findet. Wir mieten die Wohnung mit Teppichen, vielleicht auch mit Möbeln. "Aber nicht irgendwelche Wertgegenstände, die sich da zufällig befinden."

"Die Dinge in der Mietwohnung gehören dir nicht."
Hans Hanagarth, Anwalt für Mietrecht

Pech also für alle, die auf einen Schatz in ihrer Mietwohnung stoßen sollten. Eine Ausnahme gibt es aber - da geht es um die Rechtsvorschrift der Ersitzung: "Wenn ich eine Sache über mehrere Jahre besessen habe und geglaubt habe, die gehört mir und es hat sich keiner gemeldet, dann hab ich das Eigentum durch sogenannte Ersitzung erworben."

Shownotes
Kellerfund
Wem der Schatz gehört
vom 22. Oktober 2016
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Hans Hanagarth, Anwalt für Mietrecht