Nudges verändern die Rahmenbedinungen bei einer Entscheidung und manipulieren so die Wahl. Das muss man nicht super finden. "Der Staat darf nicht entscheiden, was gut für mich ist", sagt etwa die Rechtstheoretikerin Anne van Aaken. "Ich habe schließlich ein Recht zur Unvernunft."

Anne van Aaken unterscheidet zwei verschiedene Arten von Nudges, die unterschiedlich bewertet werden müssten:

  1. Paternalistische Nudges sollen das Verhalten einer einzelnen Person verändern, etwa mehr Sport zu treiben, gesündere Ernährung
  2. Allgemeinwohl-Nudges zielen darauf die Gesellschaft, die Umwelt und so weiter zu schützen

Beide Nudges müssen sowohl juristisch als auch ethisch unterschiedlich bewertet werden, sagt die Rechtsprofessorin

"Es geht unseren Rechtsstaat überhaupt nichts an, was der Bürger macht. So lange der Bürger nicht anderen Menschen schadet. Das ist zum Beispiel bei Umweltschutzfragen der Fall."

Wer gerne Süßigkeiten in sich hineinstopft, der darf das auch tun. Es sei seine Entscheidung als mündiger Bürger, sich ungesund zu ernähren, sagt Anne van Aaken: "Ich halte es für problematisch, wenn der Staat im Hinblick darauf manipuliert." Selbst das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Staat auch unvernünftige Entscheidungen akzeptieren müsse.

Nichts vorgeben, frei entscheiden lassen

Anders sieht es bei den Allgemeinwohl-Nudges aus. In Deutschland müssen wir uns zum Beispiel aktiv dafür entscheiden, wenn wir unsere Organe spenden wollen. In anderen Staaten müssen die Bürger sich aktiv gegen das Spenden entscheiden. "Der Staat kann aber auch sagen: Der Bürger muss sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für das eine oder andere entscheiden", sagt Anne van Aaken. "Dann muss man wirklich darüber nachdenken."

  • Moderatorin: Verena von Keitz
  • Gesprächspartnerin: Anne van Aaken, Professorin für Rechtstheorie