Was bei uns als selbstverständlich gilt, wird in anderen Gegenden der Welt immer kostbarer: Wasser. Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Und doch müssen viele Menschen täglich um dieses wichtigste Lebensmittel kämpfen.

Das Menschenrecht auf Wasser ist in den Papieren der Vereinten Nationen festgeschrieben und anerkannt. Viele Seiten sind darüber geschrieben worden, wie ein solches Menschenrecht umgesetzt werden könnte. Trotzdem: Das Problem ist noch lange nicht gelöst.

Die Schwierigkeiten beginnen schon bei der Frage, welchen Anspruch jeder Einzelne geltend machen dürfe: eine genau festgelegte Menge an Litern pro Tag? Wasser nur zum Trinken oder auch zum Waschen für den eigenen Körper? Gibt es ein Recht der Landwirtschaft und der Industrie auf Wasser? Wenn ja, für welchen Betrieb in welchem Umfang? Das alles thematisiert Ute Mager vom Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg in ihrem Vortrag "Das Recht auf Wasser".

Kein Recht auf Wasser in Deutschland

Nur sehr wenige Staaten haben in ihrer Verfassung ein Recht auf Wasser verankert. Dazu zählen etwa Südafrika, Uganda, Uruguay, die Republik Kongo, Nicaragua und Equador - nicht aber die Bundesrepublik Deutschland.

"All Ugandans enjoy rights and opportunities and access to education, health services, clean and safe water, work, decent shelter, adequate clothing, food security and retirement benefits."
Verfassung der Republik Uganda

Die Heidelberger Rechtswissenschaftlerin Ute Mager unterscheidet dabei die Lage in Entwicklungsländern und Trockengebieten sowie Ländern wie Deutschland. In den ärmeren Regionen gehe es aktuell um die Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse. In Deutschland hingegen würde die Rechtslage geltend gemacht, um die kommunale Wasserversorgung gegen Privatisierungsversuche zu verteidigen.

Bei solchen gravierenden Unterschieden ist es schon ein Erfolg, dass internationale Vorgaben inzwischen einen gewissen Schutzrahmen bieten, was den Zugang zu Wasser anbelangt.

"Das betrifft vielfach Frauen in Afrika, die weite Wege gehen müssen, um Wasser aus einem Brunnen zu holen und dabei durchaus Angriffen ausgesetzt sind."
Ute Mager, Professorin für Öffentliches Recht

Ute Mager hat ihren Vortrag am 18. Januar 2016 innerhalb des "Studium Generale" an der Uni Heidelberg gehalten. Unser Reporter Michael Enger schildert in einem Beitrag die aktuelle Wassernot in den ländlichen Regionen und stellt die Hilfsorganisation Viva con Agua vor, mit der unser Gewinner der "Tapfertypen-Aktion" nach Uganda reisen wird.

Mehr zum Thema:

Shownotes
Extrem helfen
Das Recht auf Wasser
vom 14. Februar 2016
Moderator: 
Hans-Jürgen Bartsch
Vortragende: 
Ute Mager, Verwaltungsrechtlerin