Bei der WM 2009 lief Caster Semenya eine Zeit von 1:55 Minuten auf 800 Metern. Die anderen Athletinnen ließ sie weit hinter sich. Daraufhin wurde ihr Geschlecht infrage gestellt.

Weit abgeschlagen war das Feld der Athletinnen bei der WM 2009, als die südafrikanische Läuferin Caster Semenya mit einer rekordverdächtigen Zeit über die Ziellinie lief. Wer das Video sieht, denkt unwillkürlich an Doping - aber das war es nicht. Die Konkurrentinnen beschwerten sich über die männlich wirkende Sportlerin und zweifelten an, dass Caster Semenya wirklich eine Frau ist.

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Nach der Weltmeisterschaft zweifelt auch der Leichtathletikverband IAAF das Geschlecht der Athletin an. Tests wurden durchgeführt, die Ergebnisse allerdings nicht veröffentlicht. Wahrscheinlich ist, dass die Sportlerin einen erhöhten Testosteronspiegel hat und intersexuell ist. Das bedeutet: Sie kann nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden. Zehn Monate lang war sie deswegen gesperrt, durfte dann aber wieder bei den Frauen antreten.

Alte Regelung wurde vor Gericht gekippt

Im Falle eines zu hohen Testosteronlevels und männlichen Geschlechtsmerkmalen galt für Athletinnen wie Caster Semenya, dass sie sich einer Hormontherapie unterziehen und geschlechtsangleichende Operationen über sich ergehen lassen mussten, wenn sie weiter als Profisportler tätig sein wollten. In der Leichtathletik gelten rund 14 Prozent als Transgender und können physiognomisch oder hormonell nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden.

"Die IAAF muss jetzt weitere wissenschaftliche Nachweise erbringen, dass der natürlich erhöhte Testosteronspiegel ein Wettbewerbsvorteil ist und dass dieser Vorteil so gravierend ist, dass man zur Herstellung der Fairness eine Hormontherapie verlangen kann."
Anne Jakob, Sportjuristin

Die Inderin Dutee Chand, die von Natur aus einen hohen Testosteronlevel hat, ging vor das Internationale Sportschiedsgericht, um diese Vorgehensweise anzufechten. Und sie war damit erfolgreich. Das sind die neuen Regeln vom Internationales Olympisches Komitee:

  • Transgender-Personen dürfen im männlichen Wettbewerb starten
  • Therapien und geschlechtsangleichende Operationen dürfen nicht eingefordert werden
  • Obergrenze sind 10 Nanomol pro Liter Blutserum Testosteron, damit eine Transgender-Person im weiblichen Wettbewerb teilnehmen darf

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Shownotes
Testosteronlevel und Transgender
Der kleine Unterschied für den Wettkampf
vom 30. März 2016
Moderation: 
Till Opitz
Gesprächspartnerin: 
Anne Jakob, Sportjuristin