Facebook

Datenschützer geht gegen Klarnamen-Pflicht vor

Wer ein Facebook-Profil hat, muss dort mit seinem echten Namen auftreten.

Diese Regel von Facebook sorgt immer wieder für Ärger. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar geht jetzt formell dagegen vor. Er hat Facebook eine Anordnung geschickt. Ob es zu einem neuen Rechtsstreit kommt, ist unklar.

Konkret geht es um eine Frau, die sich unter einem Pseudonym angemeldet hatte. Facebook sperrte das Konto. Nach Ansicht von Caspar ist das aber unzulässig. Laut deutschem Telemediengesetz dürfe man Dienste auch anonym oder unter einem Pseudonym nutzen.

Die Datenschützer hatten einen ähnlichen Streit mit Facebook vor Gericht schon einmal verloren. Die Richter argumentierten damals, dass für den Fall irische Datenschützer zuständig sind, weil das Unternehmen dort seinen Europa-Sitz hat. Der Hamburger Datenschützer ist aber der Meinung, dass deutsches Recht gelten muss - weil Facebook eine Niederlassung in Hamburg hat und damit in Deutschland tätig ist.