Fälschung

Jan-Hendrik Schön bekommt nicht seinen Doktortitel zurück

Wer in seiner Doktorarbeit manipuliert hat, der hat den Titel nicht verdient - aber wie ist es, wenn die Doktorarbeit in Ordnung ist, aber in anderen Arbeiten gefälscht wurde?

Auch dann kann eine Universität den Doktorgrad entziehen, zumindest in Baden-Württemberg. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde des Physikers Jan Hendrik Schön abgewiesen. Der hatte einen der bekanntesten Fälschungsskandale ausgelöst. 16 Arbeiten von ihm in renommierten Fachzeitschriften wurden zurückgezogen, weil die gleichen Messreihen in ganz unterschiedlichen Experimenten vorkamen.

Die Uni Konstanz entzog dem Physiker deshalb 2004 den Doktortitel. Ein Passus im baden-württembergischen Hochschulgesetz erlaubt das bei "unwürdigem wissenschaftlichen Verhalten" - auch, wenn an der Doktorarbeit selbst nichts auszusetzen ist. Um die schwammige Formulierung gab es Streit - das Verfassungsgericht entschied aber, dass sie in Schöns Fall zutrifft.