Tierschutz

Urteil: Orang Utan ist eine Person mit Rechten

Die Orang-Utan-Dame Sandra ist kein Mensch - aber auch keine Sache.

Deswegen muss der Zoo von Buenos Aires sie in die Freiheit entlassen. Das hat laut lokalen Medienberichten ein Gericht in Argentinien angeordnet. Eine Tierschutzorganisation hatte im Herbst eine Haftprüfungsklage eingereicht. Normalerweise wird dabei darüber verhandelt, ob ein Mensch zu Unrecht in Haft sitzt. Das Urteil jetzt könnte wegweisend sein, weil es zum ersten Mal einen Menschenaffen als Person anerkennt. Nach Ansicht der Richter haben auch nicht-menschliche Personen ein Recht auf Freiheit.

Es ist nicht die erste Klage gegen die Inhaftierung von Tieren. Bisher wurden die aber immer abgelehnt. Im US-Bundesstaat New York urteilten Richter vor kurzem, dass ein Schimpanse keine Person ist und damit auch kein Recht auf Haftprüfung hat.

Der Zoo in Buenos Aires wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. Er hat zehn Tage Zeit, um dagegen vorzugehen.