Urteil

E-Book-Anbieter dürfen Weiterverkauf der Dateien verbieten

Zu E-Books und Hörbuch-Downloads ist eine wichtige Entscheidung gefallen.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist seit heute rechtskräftig. Es gibt Anbietern von E-Books und Hörbüchern mehr Rechte. Nach dem Urteil dürfen sie verbieten, dass die Dateien weiterverkauft werden. Für Nutzer bedeutet das: Selbst erwerben und verwenden ja; gegen Geld abgeben nein.

Hintergrund ist, dass anders als gedruckte Bücher digitale viel einfacher vervielfältigt und weitergegeben werden können.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat das Urteil gelobt. Er hatte befürchtet, dass kaum noch jemand ein E-Book im Original kauft, wenn es eine große Auswahl identischer, aber günstigerer Kopien gibt. Die Entstehung eines Gebrauchtmarktes für E-Books und Hörbücher könne nicht im Sinne der Autoren, Verlage, Händler und Kunden sein. Laut Börsenverein wäre es für Verlage in einem solchen Fall unmöglich, digitale Bücher gut und kostengünstig für den Leser anzubieten und die Autoren angemessen zu bezahlen.