Mal eben den Youtube-Link in das Feld kopieren und sofort hat man das mp3 des Lieblingssongs.

Nach einer Studie der Musikindustrie nutzt knapp die Hälfte der User zwischen 16 und 24 solche Stream-Ripper. Die sind der Industrie ein Dorn im Auge.

Mehrere Lobbyverbände der Musikindustrie haben jetzt den größten Ripper verklagt - youtube-mp3.org. Der Vorwurf ist Urheberrechtsverletzung. Für jeden einzelnen Fall von Urheberrechtsverletzung fordern die Kläger vor dem Gericht in Los Angeles 150.000 Dollar Schadenersatz, das ist nach amerikanischen Recht die maximal mögliche Summe.

Unklare Rechtslage

Die Seite youtube-mp3 gehört einem Deutschen. Der hat sich dazu noch nicht geäußert. Aber vor vier Jahren hat er ein Gutachten machen lassen, das zu dem Ergebnis kam, dass das Rippen in Ordnung ist: Denn nach deutschem Recht darf man sich eine Privatkopie machen. Das Landgericht Berlin hat zu so einem Fall schon einmal gesagt: Die Rechtslage ist nicht geklärt.