Die DNA-Analyse in Strafverfahren soll in Deutschland ausgeweitet werden. Bisher dürfen Ermittler mit solchen Spuren nur das Geschlecht bestimmen, und sie können DNA-Proben vergleichen, um Täter zu identifizieren.

So einfach, wie es US-Krimiserien suggerieren, ist es oft nicht: Ein genetisches Phantombild kann man anhand von DNA-Proben nicht erstellen. Auch die Herkunftsbestimmung bleibt eher vage. Es ist lediglich möglich, zu bestimmen, aus welcher geografischen Region der DNA-Spender stammt - zum Beispiel ob er aus Asien, aus Nordeuropa oder aus Südafrika stammt. 

Viel genauer kann die Herkunft nicht bestimmt werden. Firmen, die eine DNA-Gesichtsrekonstruktion versprechen, gelten als unseriös. Die Informationen, die eine DNA-Analyse preisgibt: Die Augen-, Haut- oder Haarfarbe und das ungefähre Alter - plus/ minus fünf Jahre. 

Allerdings haben Ermittler bei diesen Angaben nie eine 100-prozentige Sicherheit, dass sie stimmen - es handelt sich immer um Wahrscheinlichkeitsaussagen, sagt der Wissenschaftsjournalist Volkart Wildermuth.

"Diese Aussagen beruhen auf großen Datenbanken, wo man versucht die Bevölkerung aus einer Region - in Deutschland zum Beispiel - zu repräsentieren. Da gibt es auch sehr viele Unsicherheiten."
Volkart Wildermuth, Journalist
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Um eine repräsentative Datenbank für eine bestimmte Region zu erstellen, werden die Spender der DNA-Proben befragt. Zum Beispiel nach ihrer Herkunft. Ob dann jemand sagt, dass er Europäer, Asiate oder Afrikaner ist, hängt dann auch davon ab, wie diese Menschen sich selber kulturell definieren. 

"Es kann durchaus sein, dass jemand ein völlig europäisches Y-Chromosom hat und trotzdem eine ganz schwarze Haut und krause Haare, weil möglicherweise unter seinen Vorfahren ein weißer Sklavenhalter war."
Volkart Wildermuth, Journalist

Die Aussagen, die wir mithilfe der DNA-Analyse machen können, darf ein Kriminalbeamter nur als Hinweise verstehen, die er für die weiteren Ermittlungen nutzen kann. Juristisch schwierig ist auch die Tatsache, dass man nicht nach einer bestimmten Person als Täter suchen kann, sondern dass direkt eine ganze Gruppe unter Verdacht gestellt wird. Das kann dazu führen, dass Gruppen, die ins genetische Täterprofil fallen, diskriminiert werden.

Neuer Gesetzesentwurf zur DNA-Analyse

Es gibt jetzt den Gesetzesentwurf des Landes Baden-Württemberg für den Bundesrat, in dem steht, dass die Möglichkeit der DNA-Analyse erweitert werden soll. Das heißt konkret: Bei schweren Straftaten, wie Mord, Sexualdelikten und Entführungen, sollen DNA-Spuren im Hinblick auf biologisches Alter, Haut- und Augenfarbe untersucht werden können. 

Für die Polizei wäre es oft hilfreich, die geografische Herkunft festzustellen, sagen Berliner Experten zu diesem Gesetzesentwurf. Bayern hat aus diesem Grund einen Ergänzungsantrag gestellt. Parallel denkt das Justizministerium über einen eigenen Gesetzesentwurf da, um so weit wie möglich auszuschließen, dass Unschuldige in den Fokus der Ermittlungen kommen. Bis der Entwurf im Bundestag diskutiert wird, dauert es mindestens noch bis Juni, sagt Volkart Wildermuth.

Shownotes
Gesetzesentwurf
Was die DNA über Täter verrät
vom 22. März 2017
Moderatorin: 
Tina Kießling
Gesprächspartner: 
Volkart Wildermuth, Wissenschaftsjournalist