Die Bild-Zeitung stellt Menschen an den Pranger - mit vollem Namen. Und zwar solche, die bei Facebook oder Twitter Hasskommentare gepostet haben. Wir fragen uns: Was passiert, wenn ein Arbeitgeber sieht, was sein Mitarbeiter da so schreibt? Darf der Person dann gekündigt werden?

In Schaum oder Haase haben wir mit dem Anwalt Tim Hoesmann gesprochen und uns erklären lassen, ob das, was die Bildzeitung da gemacht hat, überhaupt rechtens war: Darf eine Zeitung Facebook-Kommentare von Menschen veröffentlichen und dazu deren Klarnamen schreiben? Darüber habt ihr ausführlich bei Facebook diskutiert.

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In der Redaktionskonferenz wollen wir wissen: Was passiert, wenn ein Arbeitgeber in der Bild-Zeitung mitbekommt, dass einer seiner Mitarbeiter solche Hasspostings verfasst hat? Darf er seinem Mitarbeiter dann kündigen? Einen ähnlichen Fall gab es mal beim einem Azubi von Porsche: Ein österreichischer Radiosender hatte Bilder von einer Willkommensinitiative für Flüchtlinge gepostet. Unter eines der Bilder schrieb der Azubi einen Hasskommentar. Porsche kündigte dem Auszubildenden daraufhin.

Die meisten Kommentare sind privat

Wichtig dabei: Die meisten Kommentare posten User im privaten und nicht im beruflichen Kontext. Wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter wegen eines solchen privaten Hasspostings kündigen möchte, müssen zunächst ein paar Bedingungen zutreffen, sagt die Anwältin Kara Preedy im Interview bei DRadio Wissen.

  • für eine Kündigung brauche ich einen Bezug zum Arbeitsverhältnis
  • es ist bei Facebook also erkenntlich, wo die Person arbeitet
  • der Ruf des Unternehmens ist durch das Posting gefährdet
  • oder es ist eine Störung des Betriebsfriedens zu erwarten

Trifft eines dieser Kriterien zu, kann der Arbeitgeber aufgrund der privat gemachten Äußerung kündigen, sagt Kara Preedy.

"So richtig privat sind diese Äußerungen ja nicht, wenn sie bei Facebook so öffentlich sind, dass sie auch die Bild-Zeitung posten kann."
Anwältin Kara Preedy über den Kündigungsgrund Hasskommentar

So ähnlich war das bei dem Porsche-Azubi, sagt Kara Preedy. Da sei im Profil des Azubis erkennbar gewesen, dass er bei Porsche arbeitet. Bei den Kommentaren, die in der Bildzeitung veröffentlicht worden sind, sei längst nicht jeder geeignet, einem Mitarbeiter zu kündigen, sagt Kara Preedy.

"Die Meinungsfreiheit zählt viel, sie zählt aber nicht grenzenlos. Man kann auch nicht sagen, die Meinungsfreiheit überwiegt in jedem Fall und die Kündigung ist darum ausgeschlossen."
Kara Preedy

Bei einer Kündigung geht es vor allem darum abzuwägen: Wie steht es um die Rechte des Betroffenen? Wie steht es um die Rechte des Arbeitsgeber? Ist beispielsweise der Betriebsfrieden gefährdet? Besteht die Belegschaft eines Unternehmens aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, dann kann ein solcher Hasskommentar zu Konflikten im Unternehmen führen. "Das wäre ein Grund, eine Kündigung zu rechtfertigen", sagt Kara Preedy.

"Dummheit rechtfertigt keine Kündigung. Aber wer öffentlich postet, muss sich bewusst sein, dass das keine private Äußerung mehr ist. Das Netz vergisst nicht."
Kara Preedy über Hasskommentare im Netz
Shownotes
Facebook & Twitter
Kündigungsgrund Hasskommentar
vom 20. Oktober 2015
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Kara Preedy, Fachanwältin für Arbeitsrecht